Datum
des
Gesetzes 2c.
JInhalt.
Nr. des
Reg.
Blattes.
Seile des
Regierungs-
Blattes.
7. März
7. März
21. März
21. März
21. März
21. März:
25. April
9. Mai
19. Mai
19. Juni
9. Juli
4. September
10. September
10. September
Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des provisori-
schen Gesetzes vom 29. März 1882 wegen Einführung
des Königlich Bayerischen Gesetzes vom 28. März 1882,
den Malzaufschlag betreffend, im Vordergerichte Ostheim.
Vierter Nachtrag zu dem Gesetz über den Civilstaats-
dienst vom 8. März 1850, die Gewährung von Pen-
sionen an widerruflich angestellte Staatsdiener und an
Wittwen und Waisen solcher Staatsdiener betreffend.
Nachtrag zu dem Ausführungsgesetze vom 23. März 1881
zu dem Reichsgesez vom 23. Juni 1880 über die
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
Selez die Aufbringung von Kosten des Grundstücks-
usammenlegungs= und Ablösungs-Verfahrens, sowie
der Ablösungs-Kapitalien durch Vermittelung der Ge-
meinden betreffend.
Nachtrag zu dem Gesetze vom 16. August 1882, den
Verkehr auf den Chausseen betreffend und zu dem Ge-
setze vom 28. Oktober 1840 über die Erhebung des
Chausseegeldes.
Neunter Nachtrag zu dem Gesetze vom 31. August 1865
über Sporteln und Gebühren in Gerichts= und Ver-
waltungssachen.
Ministerial-Verordnung, betreffend die Ausführung des
Reichsgesetzes vom 20. Juli 1881 wegen Bezeichnung
des Raumgehaltes der Schankgefäße.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend das Verbot für
Gerichtsvollzieher zur Anfertigung von Eingaben an
öffentliche Behörden für dritte Personen.
Nachtrag zu der Verordnung vom 21. November 1881,
beinessend die Ausführung des Gesetzes über das Feuer-
wesen.
Landesfürstliche Verordnung, die Lutherfeier betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, die Aufnahme einer vier
und ein halb prozentigen Prioritätsanleihe der
Ruhlaer Eisenbahngesellschaft betreffend.
Ministerial-Verordnung zur Ausführung des Gesetzes
vom 21. März 1883 die Aufbringung von Kosten des
Grundstücks-Zusammenlegungs-Verfahrens, sowie der
Ablösungskapitalien durch Vermittelung der Gemeinden
betreffend.
VNe revidirtes Gesetz über die allgemeine Einkommen-
teuer.
Nachtrag zu der Verordnung vom 7. Oktober 1853,
das Aichungswesen betreffend.
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