Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Stiftung, auf dem Grunde der überreichten Urkunde zu verleihen geruhet. Es 
wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 25. April 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements--Chef: 
Dr. Schomburg. 
[45] Das 5. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1490 die Bekanntmachung, betreffend die Abänderung des Verzeich- 
nisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Ge- 
nehmigung bedürfen.
	        
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