Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Nachdem die Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des Beschlusses 
der Generalversammlung vom 30. Juni 1882 darauf angetragen hat, eine 
vier und einhalbprozentige Prioritätsanleihe von 
Drei und Fünfzig Tausend Mark 
aufnehmen zu- dürfen, um mit derselben eine schwebende Schuld zu decken 
und für diese Anleihe auf den Inhaber ausgestellte Prioritäts-Obligationen 
in Stücken zu 500 Mark und 200 Mark mit dem im angeschlossenen Schema 
A enthaltenen Texte und dem dazu gehörigen Tilgungsplane, sowie Zins- 
coupons nach Schema B und Talons nach Schema C unter den in dem 
gleichfalls anliegenden Emissionsplan enthaltenen Bedingungen ausgegeben 
werden sollen, ertheilen Wir zu dieser Anleihe hiermit Unsere landesfürstliche 
Zustimmung, indem Wir zugleich die in den genannten Schemata und Plänen 
enthaltenen näheren Bediugungen genehmigen. 
So geschehen und gegeben Weimar den 4. Juli 1883. 
Im Namen und Auftrag Unseres Herrn Vaters 
Königliche Hoheit und Gnaden 
Carl August. 
v. Groß. 
Genehmigungs-Urkunde 
über 
die Prioritätsanleihe der Ruhlaer 
Eisenbahn-Gesellschaft 
von 
Drei und Fünfzig Tausend Mark.
	        
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