Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Emissionsplan 
für die auszugebenden 
4½ % Prioritäts-Obligationen 
der 
Ruhlaer Eisenbahn-Hesellschaft. 
§ 1. 
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern 
nach dem sulh 4 beigeschlossenen Schema und zwar: · 
Schema A: auf weißem Papier mit schwarzem Aufdruck auf braun schraffirtem Grunde aus— 
gefertigt. 
Die Prioritätsanleihe umfaßt 
Abtheilung A: 50 Stück à 500 Mark Nr. 1— 50 = Mark 25 000 
» B: 140 » »200 » » 51-190 — "„ 28000 
zusammen Mark 53 000 
Schema B: Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden Zinscoupons auf gleichem Papier, 
wie zu den Prioritäts-Obligationen, schwarz 
Schema C: gedruckt, für 10 Jahre und Talons zur Erhebung neuer Zinscoupons ausgegeben. 
Die folgenden Serien der Zinscoupons werden den Inhabern der mit der vor- 
hergehenden Serie ausgegebenen Talons gegen deren Rückgabe verabfolgt, wird 
hiergegen vor der Ausreichung der neuen Coupons Widerspruch erhoben, so er- 
folgt dieselbe an die Besitzer der Prioritäts-Obligationen gegen besondere Quittung. 
§ 2. 
Sämmtliche nach 8 1 zu emittirenden Prioritäts-Obligationen haben unter sich gleiche 
Rechte und werden jährlich mit 1½/ % verzinst. Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten 
boslnumerande bei den Herren Ziegler & Koch in Magdeburg ausgezahlt. Zinsen der 
Prioritäts-Obligation, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren von dem in dem betreffenden 
Coupon bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheile der Gesellschaft. 
83. 
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung laut des 
beigefügten Tilgungsplanes. 
Der Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, unter Ge— 
nehmigung der betheiligten Staats-Regierungen den Amortisations-Fonds stetig oder zeitweise 
zu verstärken und dadurch die Tilgung dieser Prioritäts-Obligationen zu beschlennigen, auch 
außerhalb des Amortisationsverfahrens die ganze Anleihe, bezüglich den Rest derselben, durch
	        
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