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der Kosten von der zahlungspflichtigen Partei (Abs. 3 des § 165 cit.) er-
folgen werde.
Weimar, den 18. August 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Im Auftrage des Departements-Chefs:
Brüger.
(77) II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 20. September 1879
und 28. November 1881 (Regierungsblatt 1879 Seite 508 und 1881 S. 247)
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gothaer Vieh-
versicherungsverein sich aufsgelöst hat.
Weimar, am 18. August 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
/781 III. Daß von der Direktion der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien-
Gesellschaft an Stelle des Töpfermeisters und Bezirksvorstehers J. C. Schmidt
hier, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Paul Ulrich zu Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Be-
zugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Mai 1884 (Regierungsblatt
Seite 73) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 19. August 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
W. Genast.
(79] IV. Mit Bezugnahme auf Anlage A der Ministerial-Bekanntmachung
vom 13. Dezember 1875, betreffend die Bildung der Standesamtsbezirke,
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beschlossen worden ist,