Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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vom 1. Oktober d. J. an den Gemeindebezirk von Mittelsdorf aus dem 
Standesamtsbezirk Kaltensundheim und den Gemeindebezirk von Erben— 
hausen aus dem Standesamtsbezirk Kaltenwestheim auszusondern und vom 
bezeichneten Zeitpunkte an den Gemeindebezirk von Mittelsdorf dem Standes- 
amtsbezirk Kaltenwestheim und den Gemeindebezirk von Erbenhausen dem 
Standesamtsbezirk Kaltensundheim einzuverleiben. 
Weimar, den 28. August 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departemnt der Justiz. 
Stichling. 
[80| V. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats- 
Ministeriums vom 15. Juli 1885, betreffend die ernannten Wahlkommissare 
zur Leitung der Wahlen der nach § 2 des Gesetzes vom 6. April 1852 zu 
wählenden Abgeordneten für den nächsten XXIV. ordentlichen Landtag des 
Großherzogthums, wird hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß an Stelle des verstorbenen Großherzoglichen Regierungsrath Wedekind 
in Weimar zur Leitung der Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus 
anderen Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von mindestens 
dreitausend Mark versteuern, im I. Verwaltungsbezirke 
der Großherzogliche Generalkommissionsrath Krahmer in Weimar 
zum Wahlkommissar ernannt worden ist. 
Weimar, den 3. September 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
W. Genast. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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