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Dem statistischen Büreau Vereinigter Thüringischer Staaten zu Weimar,
von welchem den Gemeindevorständen auch die Zählungslisten, Instruktionen
s. Z. unmittelbar werden zugesendet werden, ist die Prüfung und weitere Be-
arbeitung des Zählungsmaterials übertragen. Es haben daher die Gemeinde-
vorstände allen Anordnungen, welche von dem Vorstande des gedachten Büreaus
behufs der Berichtigung, Feststellung und Aufklärung der erhobenen Thatsachen
an sie gelangen, unweigerlich und mit der durch die Dringlichkeit der Sache
gebotenen Beschleunigung sorgfältigst nachzukommen.
§5 17.
Die Großherzoglichen Bezirksdirektoren, welchen im Uebrigen mittelst be-
sonderen Erlasses des unterzeichneten Staats-Ministeriums die erforderlichen
weiteren Eröffnungen zugehen werden, haben thunlichst darauf Bedacht zu
nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölke-
rung vorübergehend wesentlich verändern und auf die ungestörte Vornahme der
Zählung hindernd einwirken können, wie öffentliche Versammlungen, Feste 2c.
zur Zeit der Zählung nicht stattfinden.
Weimar, den 16. September 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
185) V. Der Union-Assecuranz-Societät zu Berlin ist die Erlaubniß zum Ge-
schäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt
worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Kaufmann Richard
Morgenstern zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 18. September 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.