Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Emissions-Blan 
für die auszugebenden 
50/0 Prioritäts-Obligationen 
der 
Gasbereitungs-Gesellschaft zu Apolda. 
81. 
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen werden unter fortlaufenden 
Nummern 1—300 nach dem sub A beigeschlossenen Schema versehen. Mit 
diesen Prioritäts-Obligationen werden Zinscoupons nach Schema B für 10 Jahre 
und Talons nach Schema C zur Erhebung neuer Zinscoupons ausgegeben. 
Die folgenden Serien der Zinscoupons werden den Inhabern der mit der 
vorhergehenden Serie ausgegebenen Talons gegen deren Rückgabe verabfolgt, 
wird hiergegen vor der Ausreichung der neuen Coupons Widerspruch erhoben, 
so erfolgt dieselbe an die Besitzer der Prioritäts-Obligationen gegen besondere 
Qnittung. 
8 2. 
Sämmtliche nach § 1 zu emittirenden Prioritäts-Obligationen haben unter 
sich gleiche Rechte und werden jährlich mit 5% verzinst. Die Zinsen werden 
in halbjährlichen Raten postnumerando bei der Kasseverwaltung der Gas- 
bereitungs-Gesellschaft zu Apolda ausgezahlt. 
Zinsen der Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren 
von dem in dem betreffenden Coupon bestimmten Zahlungstage ab nicht ge- 
schehen ist, verfallen zum Vortheile der Gesellschaft. 
§ 3. 
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung 
laut des beigefügten Tilgungsplanes, doch steht der Gasbereitungs-Gesellschaft 
das Recht zu, die in diesem Plane vorgesehene Tilgung zu verstärken oder zu 
anticipiren, indem sie im jeweilig laufenden Jahre die Ausloosung verstärkt, 
unter dem Vorbehalte, die vorzeitig mehr ausgeloosten Obligationen bei der 
Ausloosung in den darauf folgenden Jahren wieder in Anrechnung zu bringen. 
1885 31
	        
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