Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Mitglieder der Direktion und des Aufsichtsraths dürfen bei der Beschluß- 
fassung über ihre eigene Entlastung oder Befreiung von einer Verpflichtung 
das Stimmrecht weder für sich noch für andere ausüben. 
§ 27. 
Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch einfache Stimmenmehrheit. Absimmung. 
Bei Stimmengleichheit gilt die Frage für verneint. Handelt es sich aber um 
einen der im § 22 unter den Ziffern 4—8 genannten Fälle oder um Auf- 
hebung eines einen dieser Fälle betreffenden früheren Generalversammlungs- 
beschlusses (§ 22 Ziffer 3), so ist eine Mehrheit von drei Viertheilen des in 
der Generalversammlung vertretenen Grundkapitals erforderlich. 
Eine nicht durch spezielle Stimmenabgabe erfolgende Abstimmung ist nur 
bei sich sofort herausstellender Einstimmigkeit gültig. 
8 28. 
Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes oder in dessen Behinderung ein vom bhner 
Aufsichtsrathe zu wählendes Mitglied desselben oder der Direktion führt den 
Vorsitz in der Generalversammlung, leitet die Verhandlungen und bestimmt die 
Geschäftsordnung. 
Er wählt aus der Zahl der anwesenden Aktionäre sowohl die Stimmen- 
zähler, welche die Stimmzettel zu sammeln und zu prüfen sowie das Ergebniß 
der Abstimmung zusammenzustellen, als auch diejenigen Aktionäre, welche das 
Protokoll über die abgehaltene Generalversammlung mit zu unterzeichnen haben. 
829. 
Bei schriftlicher Abstimmung, die unter Zuziehung der gewählten Stimmen— Shrisfiche 
zähler (§ 28) zu erfolgen hat, sind nur gestempelte Stimmzettel gültig, « 
welche die Zahl der dem Stimmenden zustehenden Stimmen und des von dem- 
selben vertretenen Kapitals angeben. " 
Stimmzettel, welche formell ungültig sind, bleiben unberücksichtigt. 
Schriftliche Abstimmung ist erforderlich bei der Wahl der Mitglieder des 
Aufsichtsraths (§ 30) und bei der Beschlußfassung über andere Gegenstände 
dann, wenn das Ergebniß einer nicht schriftlichen Abstimmung auch nur von 
einem Stimmberechtigten angefochten wird. 
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