Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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8 40. 
Zur Aufnahme der Protokolle über die Verhandlungen und Beschlüsse des 
Aufsichtsraths sowie zur Entwerfung der nöthigen Anfertigungen kann der Auf- 
sichtsrath die Zutheilung eines Sekretärs oder Registraturbeamten von der 
Direktion verlangen. 
– 41. 
Der im § 10 unter Ziff. 3,b erwähnte Gewinnantheil der Mitglieder des 
Aufsichtsraths und der Oberbeamten beträgt 2 vom Hundert. Von demselben 
gebühren drei Viertheile dem Aufsichtsrathe als Antheile; ein Viertheil fließt 
in eine Kasse, aus welcher auf Antrag der Direktion und Beschluß des Auf- 
sichtsraths den Oberbeamten Gewinnantheile bewilligt werden. 
Der jeweilige Vorsitzende des Aufsichtsraths bezieht das Doppelte des 
auf jedes andere Mitglied kommenden Antheils. Obwohl das Betriebsjahr mit 
dem letzten Dezember schließt, der Wechsel in den Personen des Aufsichtsraths 
dagegen später eintritt, so haben die Ausscheidenden dennoch keinen Antheil an 
dem Gewinne desjenigen Jahres, in welchem sie ausgeschieden sind. 
Außerdem stehen den Mitgliedern des Aufsichtsraths Tagegelder und Ver- 
gütung der Reisekosten sowie freie Fahrt auf der Saalbahn zu. 
B. 
Direktion. 
8 42. 
Die Direktion, welcher alle Rechte und Pflichten des Vorstandes einer 
Aktien-Gesellschaft nach dem Gesetze vom 18. Juli 1884 zustehen und welche 
aus höchstens 3 Mitgliedern besteht, wird durch den Aufsichtsrath gewählt. 
Desgleichen bestimmt der Aufsichtsrath die Zahl der Mitglieder der Di- 
rektion und die Zeit ihrer Amtsdauer. 
Eine Anstellung auf Lebenszeit ist von der Genehmigung der betheiligten 
Staatsregierungen und der Generalversammlung abhängig. 
Ist nur ein Gesellschaftsdirektor gewählt, so wird die Vertretung des- 
selben durch den Aufsichtsrath geordnet. 
Wenn die Direktion aus zwei Mitgliedern besteht und zwischen diesen 
Meinungsverschiedenheit obwaltet, so ist die betreffende Frage dem Aufsichts- 
rathe zur Entscheidung vorzulegen. 
Prolokoll. 
Höhye des 
Gewinn- 
antheils. 
Zweck und 
Mitglieder- 
zahl
	        
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