Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Reuß jüngere Linie etwa geleisteten Zuschüsse (8 30 alinea 3) 
verwendet. Was nach Deckung dieser etwaigen Zuschüsse von dem 
Reinertrag übrig bleibt, wird auf die sämmtlichen Stamm= und 
Prioritäts-Stamm-Aktien gleichmäßig nach Verhältniß der Nominal- 
beträge vertheilt. Erhalten die Besitzer der Stamm= und Prioritäts- 
Stamm-Aktien 6% Dividende, so wird der Ueberschuß über diese 
6% auf die Stamm= und Prioritäts-Stamm-Aktien zu zwei Drittel 
gleichmäßig nach Verhältniß der Nominalbeträge und zu ein Drittel 
auf die drei Regierungen nach dem in der Konzessionsurkunde 
besonders festzustellenden Verhältniß vertheilt. 
Sollte in einem oder dem anderen Jahre der Reinertrag nicht 
ausreichen, um den Inhabern der Prioritäts-Stamm-Aktien die 
unter A) gedachte Dividende von 5% zu gewähren, so wird das 
Fehlende aus dem Reinertrage des oder der folgenden Jahre un- 
verzinst nachgezahlt, und erhalten die Jnhaber der Stamm-Aktien 
nicht eher eine Dividende, als bis diese Nachzahlung vollständig 
geleistet ist. 
Diese Dividendennachzahlung auf die Stamm-Prioritäts-Aktien 
erfolgt indeß nur, nachdem vorerst den Inhabern der Stamm- 
Prioritäts-Aktien für das laufende Betriebsjahr 5%% des Nominal- 
betrags ihrer Aktien aus dem Reinertrage gewährt worden sind 
und sodann bezüglich der Zeit bis mit dem Betriebsjahre 1882 
mit der Maßgabe, daß unter den dergestalt zur Bezahlung ge- 
langenden Dividendenscheinen früherer Betriebsjahre die älteren 
Dividendenscheine ein Vorzugsrecht vor den jüngeren genießen. 
Für die folgenden Betriebsjahre wird die Dividendennachzah- 
lung vorbehaltlich aller Rechte, welche auf den vor dieser Zeit 
fällig gewordenen Dividendenscheinen ruhen, in der Weise bewirkt, 
daß der nachzuzahlende Betrag jedesmal auf den Dividendenschein 
des zur Abrechnung kommenden Betriebsjahres mit zur Verrechnung 
kommt. 
□ 
19. 
Der hierdurch von der Generalversammlung (§ 22 Abs. 2) festgestellte 
Betrag der Jahresdividende:
	        
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