Ministerial-Bekanntmachungen.
[115) I. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog den folgenden
Nachtrag zum Statut der Sparkasse zu Bürgel vom 27. April 1868:
„An Stelle des § 18 Absatz 1 des vorbenannten Statuts tritt folgende
Bestimmung:
die jeweilige Höhe der von der Sparkasse für die Einlagen zu gewäh-
renden Zinsen wird vom Gemeinderathe mit Genehmigung des Groß-
herzoglichen Sächsischen Bezirksdirektors beschlossen."
die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen geruht haben, wird Solches hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Dezember 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
I116) II. Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom 5. November dieses
Jahres, betreffend die Zusammensetzung der in Jena bestehenden Großherzoglich
und Herzoglich Sächsischen Kommission zur Prüfung der Kandidaten des höheren
Schulamts für die Prüfungszeit vom 1. November 1885 bis 3 1. Oktober 1886,
wird hierdurch bekannt gegeben, daß von den Großherzoglich und Herzoglich
Sächsischen Ministerien für den Rest der laufenden Prüfungsperiode
der Privatdozent Dr. Regel als Mitexaminator für Geographie
berufen worden ist.
Weimar, den 8. Dezember 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
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