Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Chronologische  Aebersicht

der  in  dem  Regierungs-Blatt  des  Großherzogthums  im  Jahre  1885

erschienenen  Gesetze  und  Verordnungen.

 

Seite  des

 

Datum  Nr.  des
des  Juhalt.  eg.·  Regierungs.
Gesetzes  2c.  Blattes.  Blattes.
1885

5.  Januar  Ministerial-Bekanntmachung,  das  Verbot  des  Stehen-  1  2
oder  Liegenlassens  von  erkauftem  Bau-,  Brenn=  oder
Nutholze  nach  Ablauf  der  für  die  Abfuhr  geordneten
Frist  betreffend.

6.  Januar  Ministerial-Bekanntmachung,  die  Benennung  und  Schreib-  1  3—11
weise  für  verschiedene  Ortschaften  des  Großherzog-=thums
  betreffend.

24.  Januar  Ministerial-Bekanntmachung,  die  Verpflichtung  der  Ge-  4  22—25
meinden  zur  Hülfeleistung  bei  Waldbränden  betreffend.

26.  Januar  Verordnung  des  Großherzoglichen  Kirchenraths,  betreffend  3  9—11
die  Abänderung  der  Verordnung  vom  22.  Dezember
1875  über  die  Führung  der  Kirchenbücher  der  evangelischen
  Pfarreien.

28.  Januar  Ministerial-Bekanntmachung,  die  Zahlung  einer  Porto-  2  6—7
und  Gebührenbauschsumme  für  portopflichtige  Sendungen
  der  Großherzoglichen  Staatsbehörden  und
einzelner  solche  Behörden  vertretenden  Beamten  betreffend.


28.  Januar  Ministerial-Bekanntmachung,  Abänderung  der  Ministerial-  2  7
Verordnung  zur  Regelung  des  Verkehrs  auf  den
Chausseen  und  anderen  öffentlichen  Wegen  betreffend.

29.  Januar  Ministerial-Bekanntmachung,  einen  Nachtrag  zur  Mini-  2  7—8

 

sterial-Verordnung  vom  31.  Oktober  1879  über  den
Verkehr  mit  explosiven  Stoffen  betreffend.