Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Regierungs-Zlatt
für  da
Großherpogthun
Sachsen  -Weimar=  Eisenach.

Nummer  8.  Weimar.  6  8.  April  1885.

Inhalt:  Miiserial  Bekanntmachung,  die  Errichtung  einer  sädischen  Sparkasse  zu  Triplis  und  Verleihung  der
uriflischen  Persönlichkeit  an  dieselbe  betreffend,  Seite

 

Ministerial-Bekanntmachung.

(33)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  nach  erhaltenem  Vortrage
  im  Großherzoglichen  Gesammt-Ministerium  gnädigst  beschlossen,  die
Errichtung  einer  städtischen  Sparkasse  zu  Triptis  zu  genehmigen  und  derselben,
unter  widerruflicher  Bestätigung  des  nachstehenden  Statuts,  die  juristische
Persönlichkeit  zu  verleihen.

Es  wird  dies  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  30.  März  1885.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Dr.  Schomburg.

Statut
der  städtischen  Sparkiasse  in  Triptis.

 

Zweck  und  rechtliche  GEigenschaften  der  Sparkasse.

81.
Die  Sparkasse  zu  Triptis  bildet  ein  besonderes  selbstständiges  Rechtssubjekt  und  wird
unter  Aussicht  der  Gemeindebehörden  nach  Maßgabe  dieses  Statuts  verwaltet.
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