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(52! IV. Daß von der Direktion der Transport= und Unfall-Versicherungs-
Aktien-Gesellschaft „Zürich“ in Zürich an Stelle des Kaufmanns C. Steinert
in Weimar, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Rentier J. F. Franke
daselbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 26. Januar 1882
(Regierungs-Blatt Seite 7) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 3. Juni 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg. #
(53]) Das 14., 15. und 16. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1601 das Gesetz, betreffend die Steuervergütung für Zucker, sowie die
Verlängerung der Frist für die Entrichtung der im Betriebsjahre
1884/85 kreditirten Rübensteuer, vom 13. Mai 1885; unter
„ 1602 die Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeich-
nisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Ge-
nehmigung bedürfen, vom 24 April 1885; unter
1603 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom
15. Juli 1879, vom 22. Mai 1885; unter
1604 die Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der
Kommerzbank in Lübeck, vom 18. Mai 1885; unter
1605 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Zollvereinigunsvertrags
vom 8 Juli 1867, vom 27. Mai 1885.