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1. Zwischen Absatz vu und vin ist nachstehender neue
Absatz einzuschalten:
vIlla Die Bestellgebühren können vom Absender im Voraus entrichtet
werden. In solchem Falle ist in der Aufschrift der Sendung von dem Ab-
sender der Vermerk „einschließlich Bestellgeld frei“ niederzuschreiben.
2. Im Absatz Auu sind die Angaben unter d, wie folgt,
abzuändern:
d) bei Zeitungen, welche täglich mehrmals erscheinen, für jede tägliche
Bestellung 1 Mark,
14. Im § 34, „An wen die Bestellung geschehen muß" treten folgende
Aenderungen ein:
1. Der zweite Satz des Absatzes! erhält folgende ver-
änderte Fassung:
Der Empfänger, welcher einen Dritten zur Empfangnahme der an ihn
zu bestellenden Sendungen bevollmächtigen will, muß die Vollmacht schriftlich
ausstellen und in dieser die Gattungen der Sendungen genau bezeichnen, zu
deren Empfangnahme der Bevollmächtigte befugt sein soll.
2) Am Schlusse tritt der folgende neue Absatz hinzu:
XI Zollpflichtige Postsendungen werden zum Zweck der zollamtlichen Schluß-
abfertigung an die zuständigen Zoll= oder Steuerstellen übergeben. Die Haft-
pflicht der Postverwaltung erlischt, sobald die ordnungsmäßige Uebergabe der
Sendung an die Zoll= oder Steuerstelle auf Grund der bestehenden Vorschrif-
ten stattgefunden hat.
15. Jm § 36, „Berechtigung des Empfängers zur Abholung der
Briefe u. s. w.“ betreffend, treten folgende Aenderungen
ein:
1) der erste Satz im Absatz 1 erhält nachstehende Fassung:
Der Empfänger, welcher von der Befugniß, seine Postsendungen abzuholen
oder abholen zu lassen, Gebrauch machen will, muß solches in einer schrift-
lichen Erklärung nach Maßgabe der von der Postverwaltung vorgeschriebenen
Fassung aussprechen und diese Erklärung bei der Postanstalt niederlegen.
2) im Absatz v erhalten die Angaben unter 1 folgenden
veränderten Wortlaut: