Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar- Eise nach.
Nummer 1. Weimar. 15. v. Junnar 1886.
Inhalt: Miniserial FS m —. erreffend Vergiltungssäte für Natural--Verpflegung der bewaffneten Macht
im Frieden im Jahre 1886, Seite 1. — Min isterial. Bekanntmachung, betressend die Ausllbung der Ober-
tontbote in dem Bezirke der Sogerrogblzun Steuerreceptur Ilmenau sowohl hinsichtlich der gemein.
schaftlichen als der privativen indirekten Abgaben, Seite 2. — Reichs-Gesetzblatt, Seite 2.
Ministerial-Bekanntmachungen.
III 1. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. d. M. im
Centralblatt für das deutsche Reich ist, auf Grund der Vorschriften in § 9
Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im
Frieden, vom 13. Februar 1875, der Betrag der für Naturalverpflegung zu
gewährenden Vergütung für das Jahr 1886 dahin festgestellt worden, daß an
Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist
mit Brod. ohne Brod.
a) für die volle Tageskost 80 Pfennig 65 Pfennig
b) „ „ Mittagskost 40 „ 35 „
c) „ „. Abendkost 25 „ 20 „
d) „ „ Morgenkost 15 „ 10
Es wird dies hierdurch noch besonders zur Kenntniß gebracht.
Weimar, den 21. Dezember 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
1886