Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die gedachte Gesellschaft das 
Transportversicherungs-Geschäft im Großherzogthum zur Zeit nicht betreibt 
und für die Unfall= und Glasversicherungsgeschäfte den Rentier B. Schmidt 
hier zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat. 
Weimar, den 27. September 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
(92) III. Daß von der Direktion der Union, Allgemeine Versicherungs- 
Aktien-Gesellschaft zu Berlin an Stelle des Kaufmanns Louis Hempel zu 
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Rentier A. Meisezahl da- 
selbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird 
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Juli 1885 
(Regierungs-Blatt Seite 86) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 3. Oktober 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobkenius. 
(931 IV. Bisher ist in allen zur evangelischen Landeskirche des Großherzog= 
thums gehörigen Gemeinden bezüglich der Konfirmation der Grundsatz 
festgehalten worden, daß dieselbe als eine Gemeindeangelegenheit anzusehen 
sei und darum auch in einem einheitlichen kirchlichen Akte vor versammelter 
Gemeinde durch den Pfarrer des Orts vollzogen werden müsse; und in unserer 
Bekanutmachung vom 30. Juni 1879 ist jener Grundsatz durch die in den 
§§ 1, 9 und 10 enthaltenen Bestimmungen zur Durchführung gebracht. Ver- 
änderte Verhältnisse aber und anderweitige berechtigte Wünsche gebieten uns, 
jenen Grundsatz, wenn auch nicht aufzuheben, so doch ihm eine gewisse Be-
	        
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