Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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Schlusse seines Berichts Wünsche und Vorschläge in Bezug auf seine pfarr— 
amtliche Thätigkeit oder das kirchliche und sittliche Leben der Gemeinde aus— 
sprechen. 
Anlage B. 
Gesichtspunkte 
für die Abfassung des Superintendenturberichtes. 
Der nach § 25 zu erstattende Bericht des Superintendenten hat folgende 
Punkte zu berücksichtigen: 
I. Aeußere Kirchenordnung. 
1. Umfang der Diöbzese. Zahl der evangelischen Bevölkerung. Verände- 
rungen in Bezug auf Abgrenzung von Parochien und provisorischen Verbindungen 
von Gemeinden seit der letzten Generalvisitation. Bestehende Vikariate und 
Vakanzen. 
2. Zustand der kirchlichen und geistlichen Gebäude, der Friedhöfe, der 
Orgeln und der kirchlichen Geräthe in den Gemeinden der Diöhzese. 
II. Gottesdienst. 
1. Liturgischer Verlauf der Haupt= und Nebengottesdienste sowie der 
heiligen Handlungen in den einzelnen Gemeinden unter Hervorhebung beson- 
derer Eigenthümlichkeiten. Besondere Gottesdienste. 
2. Orgelspiel. Gemeindegesang. Kirchenchöre. 
III. Religiöser Unterricht. 
1. Angabe der Gemeinden, in denen Katechisationen mit der Schuljugend 
oder Katechisationen mit der konfirmirten Jugend oder Religionsunterricht in 
der Fortbildungsschule stattfinden. Art und Erfolg dieser Einrichtungen. 
2. Stand des Religionsunterrichts in den Schulen der Dizese. 
IV. Kirchendiener. 
1. Urtheil über die einzelnen Geistlichen der Diözese in Bezug auf Predigt, 
Seelsorge, Geschäftsführung, Wandel und wissenschaftliche Ausbildung.
	        
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