35
In streitigen Gesindesachen (§ 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1880),
sowie Streitigkeiten über Aufnahme und Ausschließung von Innungsgenossen
(§8§ 95 und 104 der Gewerbeordnung für das deutsche Reich) und Streitig-
keiten der Gewerbetreibenden mit ihren Arbeitern nach § 120a der Gewerbe-
ordnung kann bis auf die Hälfte der in Nr. 1—4 normirten Gebührensätze
herabgegangen werden.
5. Abnahme eines Eides oder Angelöbnisses an Eidesstatt
(außer dem Ansatze für das Protokoll) ..·. 1.-J-50»J.
6. Auf Antrag Betheiligter vorgenommene obrigkeitliche Feststellung
der Kostenrechnung von Behörden, Beamten, Aerzten und anderen bei Aus-
übung ihres Berufes an öffentliche Taxvorschriften gebundenen Personen (vergl.
jedoch §§ 45 und 46)
von je 30 .¾ des Geldbetrages der gestellten Rechnung (§29) —.¼ 50 4;
bei Apothekerrechnungen von obigem Betrage jedoch.. — „ 50 „
bis 1 „ — „
7. Auf Antrag einer Privatperson oder Partei bewirktes Aufsuchen und Vor-
legen solcher aktlichen Verhandlungen, welche rückwärts vor zehn Jahren
geschlossen worden sind,
für jeden Aktenbandn. . —M 60O54.
Siehe auch 8 67.
Anmerkung:
Zusammengehörige, durch mehrere Bände fortlaufende Akten sind für einen Aktenband
zu zählen.
8. Abschriften oder Auszüge aus sehr alten, mühsam zu lesenden Akten
oder Urkunden
für jede Seite (6 1 . —42654.
B. Gerichtssachen.
1. Eig th 8 änd ungen
§ 48.
Für gerichtliche Uebereignung unbeweglichen Eigenthumes, sowie
für gerichtliche Bestellung, Uebertragung oder Aufhebung solcher dinglicher
1887 6