Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

Regierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 8. Weimar. 5. April 1890. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, Veränderung der —— des Großherzoglich Sächsischen General- 
inspektors zu Erfurt betreffend, Seite 73. — Ministerial-Bekanmmachung, eine Aenderung in der Zu- 
sammensetzung der beim Großherzoglichen Laudgericht hier bestehenden Kommission zur Prüfung der 
Anwärter für den Dienst als Gerichtsschreiber, Gerichtsschreibergehilfen und Gerichtsvollzieher betreffend, 
Seite 73. — Miuiserial. angl= Ausschreiben eines ordentlichen Versicherungsbeitrags zur 
Landes-B betreffend, Seite 74 
I 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(30) I. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. d. Mts., 
Regierungs-Blatt Seite 39, wonach der Generalinspektor des thüringischen 
Zoll= und Handelsvereins zu Erfurt vom 1. April 1890 an die amtliche Be- 
zeichuung „General-Direktor des thüringischen Zoll= und Stener-Vereins“ 
führen wird, bringen wir mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit 
des Großherzogs zu öffentlicher Kenntniß, daß der Großherzoglich Sächsische 
Generalinspektor zu Erfurt (Gesetz vom 2. Oktober 1849, Regierungs-Blatt 
Seite 183) künftig die Dienstbezeichnung „Großherzoglich Sächsischer General-= 
Zoll-Direktor" führt. 
Weimar, den 26. März 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
(311 II. An Stelle des zum vortragenden Rath im Ministerial-Departement 
des Großherzoglichen Hauses und des Kultus ernannten Staatsanwalts Vollert 
ist der Erste Staatsanwalt Siefert hier zum Mitglied der beim Großherzoglichen 
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