Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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gierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar-Eisenach. 
Nummer 12. Weimar. 9. Juli 1891. 
Inhalt: Vinisetial. Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen —— für das Dentsche Reich betressend, 
e 45. — Ministeriol- Bekanntmachung, die Ernennung von Wablkommssaren für die Leitung der 
Wa ahien zum nächsten XXVI. ordentlichen PCondtan beiressend, Seite 63. — Ministerial-Bekannimachung, 
die landesherrliche Bestätigung der von Professor Dr. Abbe in Jena —93 Carl Zeiß- Stiftung und die 
Verleihung der Rechte der juristischen bleseorn an dieselbe betressend, Seite 64. — Ministerial. 
Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichleit und einer milden Siiftung an 
den Armenverein zu Weimar betreffend, Seite — Ministerial Bekanmmachung, Wechsel in der Haupt- 
agentur der Allgemeinen Renten-Anslalt zu i derkessend, Seite 66. — Inhaltsverzeichniß aus dem 
Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blalt für das Deutsche Reich, Seite 66. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[61] 1. Die an Stelle der Telegraphenordnung vom 13. August 1880 (Re- 
gierungs-Blatt Seite 207) erlassene Telegraphenordnung für das Deutsche 
Reich vom 15. Juni 1891 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 23. Juni 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
Telegraphenordnung für das Deutsche Reich 
vom 15. Juni 1891. 
Aus Anlaß der von der internationalen Telegraphen-Konferenz zu Paris im Jahre 1890 
gefaßten Beschlüsse hat die Telegraphenordnung, welche auf Grund des Artikels 48 der Reichs- 
verfassung erlassen worden ist, Aenderungen erfahren. Es tritt daher, unter Aufhebung der 
Telegraphenordnung vom 13. August 1880, vom 1. Juli 1891 ab die nachstehende 
Telegraphenordnung 
in Kraft. 
1891 12