Begierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen -Weimar- Eisenack.
Nummer 1. 6 Weimar. 9. Jannar 18391.
Inhalt: Ministerial- Bekannimachung, die Vergütungssäte für die #e##le #In. an die bewassnete Macht im
Frieden im Jahre 1891 bet treffend, Seite 1. — Ministerial-Belanntmachung, die ortsüblichen Tagelöhne
Fwöhniicher Tagearbeiter im Sinne des Kanteniiuisterkal kne Gesetzes betressend, Seite 2.
Ministerial-Bekanntmachungen.
III I. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Dezember
v. J. im Centralblatt für das Deutsche Reich ist, auf Grund der Vorschriften
in § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, der Betrag der für die Natural-=
verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1891 dahin festgestellt
worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren sind:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tageskot 85 Pf. 70 Pf.
b) für die Mittagskat ... 43 „ 38 „
) für die Abendkoot . .. 26 „ 21 „
d) für die Morgenkot 16 „ 11 „
Es wird dies hierdurch noch besonders zur Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Januar 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chefs:
Wobkenius.
1891 1