Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

Begierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar- Eisenack. 
Nummer 1. 6 Weimar. 9. Jannar 18391. 
  
Inhalt: Ministerial- Bekannimachung, die Vergütungssäte für die #e##le #In. an die bewassnete Macht im 
Frieden im Jahre 1891 bet treffend, Seite 1. — Ministerial-Belanntmachung, die ortsüblichen Tagelöhne 
Fwöhniicher Tagearbeiter im Sinne des Kanteniiuisterkal kne Gesetzes betressend, Seite 2. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
III I. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Dezember 
v. J. im Centralblatt für das Deutsche Reich ist, auf Grund der Vorschriften 
in § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, der Betrag der für die Natural-= 
verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1891 dahin festgestellt 
worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren sind: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskot 85 Pf. 70 Pf. 
b) für die Mittagskat ... 43 „ 38 „ 
) für die Abendkoot . .. 26 „ 21 „ 
d) für die Morgenkot 16 „ 11 „ 
Es wird dies hierdurch noch besonders zur Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 2. Januar 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
Wobkenius. 
1891 1
	        
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