Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

Begierungs-Blatt

Großherzogthum
Sachsen  -Weimar-  Eisenack.

Nummer  1.  6  Weimar.  9.  Jannar  18391.

 

Inhalt:  Ministerial-  Bekannimachung,  die  Vergütungssäte  für  die  #e##le  #In.  an  die  bewassnete  Macht  im
Frieden  im  Jahre  1891  bet  treffend,  Seite  1.  —  Ministerial-Belanntmachung,  die  ortsüblichen  Tagelöhne
Fwöhniicher  Tagearbeiter  im  Sinne  des  Kanteniiuisterkal  kne  Gesetzes  betressend,  Seite  2.

 

Ministerial-Bekanntmachungen.

III  I.  Nach  einer  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  20.  Dezember
v.  J.  im  Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  ist,  auf  Grund  der  Vorschriften
in  §  9  Ziffer  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875,  der  Betrag  der  für  die  Natural-=verpflegung
  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1891  dahin  festgestellt
worden,  daß  an  Vergütung  für  Mann  und  Tag  zu  gewähren  sind:

mit  Brot  ohne  Brot

a)  für  die  volle  Tageskot  85  Pf.  70  Pf.
b)  für  die  Mittagskat  ...  43  „  38  „
)  für  die  Abendkoot  .  ..  26  „  21  „
d)  für  die  Morgenkot  16  „  11  „

Es  wird  dies  hierdurch  noch  besonders  zur  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  den  2.  Januar  1891.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chefs:
Wobkenius.
1891  1