Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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Die leitenden Aerzte haben täglich nach Schluß des Dienstes eine Anzeige über den 
Umfang und das Ergebniß der im Laufe des Tages bewirkten Untersuchungen an den Kom- 
missar zu erstatten. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, den leitenden Aerzten der Ueberwachungs- 
bezirke bezw. Ueberwachungsstellen Postkarten mit vorgedrucktem Formular zu liefern. Diese 
Karten sind noch am Tage der Ausfertigung zur Post zu befördern. 
12. Die zur wirksamen Durchführung der vorstehenden Maßregeln erforderlichen Polizei- 
Verordnungen und sonstigen Verfügungen sind seitens der Landesbehörden zu erlassen. Bei 
denselben hat der Kommissar die nöthigen Anträge direkt zu stellen. 
(Vorderseite) Formular 
Bescheinigung 
über ärztliche Untersuchung und Desinfektion des 
von nach geführt durch 
mit (ahl) Personen an Bord. 
  
Des untersuchenden 
  
  
Der üntersuchung Der Desinfektion 
— .. Arztes 
Ort Tag 1 Stunde Besund Tag * Stunde . Umfang Namensunterschrift 
..... " " — — — — — : 
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der an Bord des vorseitig genannten Fahrzeuges befindlichen Personen. 
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I. Familienangehörige des Führers Ü 
II. Mannschafen # 
III. sonst an Bord befindliche Personen *ê 
Bemerkungen:
	        
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