Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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9. Bei den ersten verdächtigen Fällen an einem Orte, bei welchen die Sicherung der 
Diagnose von größtem Werthe ist, wird von den Dejektionen des Kranken eine nicht zu geringe 
Menge in nicht desinfizirtem Zustande behufs bakteriologischer Untersuchung in ein reines 
trockenes Glas zu füllen sein. Im Nothfalle genügen für diesen Zweck wenige Tropfen. Auch 
ein Stück der beschmutzten Wäsche kann Verwendung finden. 
W Die wohl verpackten Gegenstände sind sofort unter Beachtung der nachstehenden „An- 
en zur Entnahme und Versendung choleraverdächtiger Untersuchungsobjekte“ an die für 
den Bezirk bezeichnete Untersuchungsstelle zu senden. 
Zu Anlage VIII. 
Anweisung 
zur Entnahme und Versendung choleraverdächtiger Untersuchungsobjekte. 
1. Die zur Untersuchung bestimmten Proben sind womöglich in ganz frischem Zustande 
abzusenden. Je länger sie bei der Zimmertemperatur stehen, um so ungeeigneter werden sie 
für die Untersuchung; ebenso wirken nachtheilig irgend welche Zusätze (auch Wasser). 
2. Von Leichentheilen kommen nur Abschnitte des mit verdächtigem Inhalt angefüllten 
Dünndarms in Betracht. Vorkommendenfalls ist die betreffende Sektion sobald als möglich 
vorzunehmen. Vom Dünndarm sind womöglich drei doppelt unterbundene 15 cm lange Stücke 
herauszunehmen, und zwar 
)aus dem mittleren Theil des Jleum, 
b) etwa 2 m und 
e) dicht oberhalb der Ileocoekalklappe. 
Besonders werthvoll ist das letztbezeichnete Stück, es sollte niemals bei der Sendung 
fehlen. 
3. Die unter 1 und 2 erwähnten Gegenstände werden, und zwar Entleerungen und auch 
Leichentheile von jedem Erkrankten bezw. Gestorbenen getrennt, ohne vorausgegangene Des- 
infektion in passende trockene Glasgefäße gebracht. Dieselben müssen genügend stark in den 
Wandungen und sicher verschließbar sein. Dünne, bauchige Einmachegläser, deren Rand einen 
festen Verschluß nicht zuläßt, sind zu verwerfen. Am besten sind die sogenannten Pulvergläser 
der Apotheken mit weitem Hals und eingeschliffenem Glasstöpsel. Andere Gläser müssen einen 
glatten cylindrischen Hals haben, der durch einen reinen, gut passenden Korkstöpsel sest ver- 
schlossen wird. Für dünnflüssige Entleerungen können auch Arzneiflaschen benutzt werden. Alle 
Verschlüsse sind durch übergebundene feuchte Blase oder Pergamentpapier zu sichern. Siegel- 
lacküberzüge sind nur im Nothfall zu verwenden. Nach Füllung und Verschluß sind die Gefäße 
mit einem fest aufzuklebenden oder sicher anzubindenden Zettel zu versehen, der genaue Angaben 
über den Inhalt unter Bezeichnung der Person, von welcher er stammt, und der Zeit der Ent- 
nahme (Tag und Stunde) enthält. 
4. Sofern die Gefäße nicht mit einer dicht schließenden, festen Hülse umgeben sind, müssen 
sie unter Benutzung von Papier, Heu, Stroh, Häcksel oder anderem elastischem Material in
	        
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