Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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einem kleinen Kistchen derart verpackt werden, daß sie darin beim Transport sicher und fest 
liegen und, falls mehrere Gefäße zusammen gepackt werden, nicht aneinander stoßen. 
Am besten bleiben die Proben erhalten, wenn sie in Eis verpackt (in wasserdichten Be- 
hältern) zur Versendung kommen. Zerbrechliche Zigarrenkisten sind ungeeignet. 
Das Kistchen wird mit deutlicher Adresse und mit der Bezeichnung „durch Eilboten 
zu bestellen" versehen. 
5. Die Sendung ist, wenn thunlich, zur Beförderung in der Nacht aufzugeben, damit 
die Tageswärme auf den Inhalt nicht einwirkt.
	        
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