Regierungs-Zlatt
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Nummer 15. Weimar. 12. August 1893.
Inb#ann Ministerial- anmiuncchung. den Staatsvertrag zwischen den Regierungen von Sachsen-Weimar und Preußen
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Jüdewein nach opurg betr., Seite 105. — Ministerial-Belannt=
machung, den Verkehr mit Sprengstofien beir., Seite — Mninertat= Bekanntmachung, die Uebertragung
der Geschäfte eines Sekretärs der Großherzoglichen Wli.’2 Kommission und weiten Siellvertreters des
Grohherzoglichen Landarmen- Kommissars anf den Archiv- Assistenten W. Kirchner betr., Seite
Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in der Hauptagentur der Verscherungsgwellscafl, „Deulscher Wnir-
in Frankfurt a. M. betr., Seite 121. — Ministerial. Bekanntmachung, die Uebertragung der Katasterführung
von Sonnenfeld an das Großherzogl. Rechnungsamt zu Apolda betr., Seite 121. — Inhalts-Verzeichniß
aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blalt für das Deutsche Reich, Seite 121.
Ministerial--Bekanntmachungen.
!70) 1. Nachstehend wird der zwischen den Regierungen von Sachsen-Weimar
und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Jüdewein nach Oppurg
durch die Saal. Eisenbahn-Gesellschaft unter dem 17./31. Januar abgeschlossene
Staatsvertrag, nachdem derselbe ratifizirt worden, zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, am 19. Juli 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
Staatsvertrag
zwischen Sachsen-Weimar und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Jüdewein
nach Oppurg durch die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar und
Seine Majestät der König von Preußen haben behufs einer Vereinbarung
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