Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

Regierungs-Zlatt 
K u 
Nummer 15. Weimar. 12. August 1893. 
  
Inb#ann Ministerial- anmiuncchung. den Staatsvertrag zwischen den Regierungen von Sachsen-Weimar und Preußen 
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Jüdewein nach opurg betr., Seite 105. — Ministerial-Belannt= 
machung, den Verkehr mit Sprengstofien beir., Seite — Mninertat= Bekanntmachung, die Uebertragung 
der Geschäfte eines Sekretärs der Großherzoglichen Wli.’2 Kommission und weiten Siellvertreters des 
Grohherzoglichen Landarmen- Kommissars anf den Archiv- Assistenten W. Kirchner betr., Seite 
Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in der Hauptagentur der Verscherungsgwellscafl, „Deulscher Wnir- 
in Frankfurt a. M. betr., Seite 121. — Ministerial. Bekanntmachung, die Uebertragung der Katasterführung 
von Sonnenfeld an das Großherzogl. Rechnungsamt zu Apolda betr., Seite 121. — Inhalts-Verzeichniß 
aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blalt für das Deutsche Reich, Seite 121. 
  
Ministerial--Bekanntmachungen. 
!70) 1. Nachstehend wird der zwischen den Regierungen von Sachsen-Weimar 
und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Jüdewein nach Oppurg 
durch die Saal. Eisenbahn-Gesellschaft unter dem 17./31. Januar abgeschlossene 
Staatsvertrag, nachdem derselbe ratifizirt worden, zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, am 19. Juli 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
Staatsvertrag 
zwischen Sachsen-Weimar und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Jüdewein 
nach Oppurg durch die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar und 
Seine Majestät der König von Preußen haben behufs einer Vereinbarung 
1893 19
	        
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