Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

111 
an Stelle der Ministerial-Verordnung vom 31. Oktober 1879 — Regierungs- 
Blatt Seite 541 — nebst Nachtrag vom 29. Januar 1885 — Regierungs- 
Blatt Seite 7 — hierdurch verordnet, was folgt: 
81. 
Die nachstehenden Bestimmungen begreifen: 
Die Versendung von Sprengstoffen auf Land- und Wasserwegen — mit Ausnahme des 
Eisenbahn= und Postverkehrs, und des Verkehrs mit Sprengstoffen und Munitions= 
gegenständen der Militär= und Marineverwaltung sowie der Versendung von Spreng- 
stoffen in Kauffahrteischiffen —, 
den Handel mit Sprengstoffen, 
die Aufbewahrung und Verausgabung von Sprengstoffen innerhalb des Betriebes von 
Bergwerken, Steinbrüchen, Bauten und gewerblichen Anlagen, 
. die Lagerung von Sprengstoffen — mit Ausnahme der Lagerung in Niederlagen oder 
Magazinen der Militär= und Marineverwaltung —. 
Zu den Sprengstoffen im Sinne dieser Bestimmungen gehören nicht: 
a) die in dem Heer und in der Marine vorgeschriebenen, nicht sprengkräftigen Zündungen, 
b) die für Feuerwaffen benutzten Zündhütchen, Zündspiegel und Patronen für Feuerwaffen, 
P) Zündschnüre. 
— 
r o 
# 
I. Allgemeine Bestimmungen. 
82. 
Zum Verkehr im Sinne des §1 Ziffer 1 bis 3 sind zugelassen: 
1. Pulver — Sprengsalpeter, brennbarer Salpeter — (ein sehr inniges Gemisch aus 
neutral reagirenden Salpeterarten und Kohle oder Stoffen, deren wesentliche Bestand- 
theile Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff sind, mit oder ohne Schwefel); 
2. folgende Nitroglycerin enthaltende Präparate: 
a) Dynamit!! (ein bei mittlerer Temperatur plastisches, nicht abtropfbares Gemisch 
von Nitroglycerin mit pulverförmigen, an sich nicht sprengkräftigen und nicht 
selbstentzündlichen Stoffen), 
b) Dynamit II und III (Kohlendynamit, ein Gemisch von Nitroglycerin mit schieß- 
pulverähnlichen Gemengen), 
c) Sprenggelatine sein bei mittlerer Temperatur zähe elastisches Gemisch, bestehend 
aus Nitroglycerin, welches durch Nitrocellulose gelatinirt ist, mit oder ohne kohlen- 
sauren Alkalien (beziehungsweise alkalischen Erden) oder neutral reagirenden 
Salpeterarten!], 
d) Gelatinedynamit sein bei mittlerer Temperatur plastisches Gemisch, bestehend aus 
Nitroglycerin, welches durch Nitrocellulose gelatinirt ist, und Holzmehl, Salpeter 
und kohlensauren Alkalien (beziehungsweise alkalischen Erden), 
Jc)Karbonit (ein Gemisch von Nitroglycerin mit schießpulverähnlichen Gemengen 
und mit flüssigen, an sich nicht sprengkräftigen oder nicht selbstentzündlichen Stoffen);
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.