136
[95] II. Der Erholungs-Gesellschaft zu Weida sind durch höchste Entschließung
Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Rechte einer juristischen Person
verliehen worden.
Weimar, den 30. November 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(96) III. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Medicinisch-
naturwissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena die Rechte einer juristischen Person
gnädigst zu verleihen geruht.
Weimar, den 6. Dezember 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(197| IV. Daß von der Direktion der allgemeinen Spiegelglas-Versicherungs-
Gesellschaft in Mannheim an Stelle des Wilhelm Goepfert zu Weimar, bis-
herigen Hauptagenten derselben, Paul Horn in Weimar zum Hauptagenten
für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 9. November 1892 (Regierungsblatt Seite 224)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 11. Dezember 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(981 V. Daß von der Direktion der Versicherungs-Gesellschaft „Deutscher
Phönix“ in Frankfurt a./M. an Stelle des Agenten Albert Steyer zu Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Generalagent F. B. Dittmar daselbst