Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

I 
Acbersicht 
der in dem Regierungs-Blatt des Großherzogthums im Jahre 1893 
erschienenen Gesetze und Verordnungen nach der Zeitfolge. 
  
Tag 
des 
Gesetzes 2c. 
Inhalt. 
Nr. des 
eg.- 
Blattes. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
2. Jannar 
18. Jannar 
18. Jannar 
19. Jannar 
26. Jannar 
26. Jannar 
I. Februar 
4. Februar 
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Inkraftsetzung 
des Reichs-Gesetzes über die Prüfung der Läufe und 
Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 20. Dezember 1892. 
Landesherrliches Patent, betreffend die Goldene Hochzeit- 
tiftung. 
Ministerial- Bekanntmachung, die Ausführung der vom 
Bundesrath beschlossenen Aenderung der Formulare für 
die nach den §8 9, 41 des Krankenversicherungsgesetzes 
und nach § 27 des Gesetzes über die eingeschriebenen 
Hilfskassen zu liefernden Uebersichten und Rechnungs- 
abschlüsse betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, das Verzeichniß der in der 
Schweiz zur Ertheilung von Gewerbe-Legitimationskarten 
befugten Behörden betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, Verbot der Besorgung der 
Leichen von Wochenkindern durch Hebammen betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, Festsetzung der ortsüblichen 
Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter mit Bezugnahme 
auf die Vorschrift im § 8 des Gesetzes über die Kranken- 
versicherung der Arbeiter betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, Ermäßigung der Kontrol. 
gebühr für abgabefreies Salz betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die von Ihren 
Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Frau 
Großherzogin genehmigte Stiftungsurkunde und Statut 
  
  
herzogthum vom 6. Januar 1893. 
  
für die Jubiläumsstiftung zur Gemeindepflege im Groß- 
  
1—2 
17—19 
5—14 
19—20 
25—26 
26—27 
21—24
	        
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