Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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Stiftungsurkunde und Statut für die Jubiläumsstiftung zur Gemeindepflege im Großherzogthume; 
vom 6. Jannar 1893. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
urkunden und bestimmen über die bei Gelegenheit Unseres goldenen Ehejubiläums 
Uns und Unserer Frau Gemahlin, Königlichen Hoheit und Liebden, als eine 
Ehrengabe des Landes dargebotene und von Uns angenommene Sammlung im 
ungefähren Betrage von 140 000 —/, unter Zustimmung Unserer Frau Ge- 
mahlin hiermit was folgt: 
§ 1. 
Dem patriotischen Institute der Frauenvereine im Großherzogthume 
Sachsen, welches schon bisher die weiteste Verbreitung der Gemeindepflege 
erstrebte und sich hierbei der Kräfte der ihm unterstehenden, von Unserer Frau 
Gemahlin in edelster Fürsorge um das Wohl des Landes, vornehmlich zur 
Heranbildung von Schwestern für das Werk christlicher Liebesthätigkeit be- 
gründeten Pflegerinnen-Anstalt Sophienhaus hier bediente, wird die Uns dar- 
gebrachte Ehrengabe zum Eigenthum überwiesen. 
Dieselbe wird unter dem Namen 
Jubiläumsstiftung zur Oemeindepflege im Großherzogthum 
als ein besonderer Fonds verwaltet, zinstragend angelegt und danernd erhalten. 
82. 
Dem beim Beginne der Sammlungen erlassenen Aufruf und der bei der 
Darbietung an Uns gerichteten Adresse entsprechend soll die Stiftung den 
alleinigen Zweck haben, eine geordnete, im christlichen Geist und durch 
berufene Pflegerinnen (Schwestern) ausgeübte Gemeindepflege 
innerhalb des Großherzogthums zu sichern. Unter Gemeindepflege
	        
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