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Stiftungsurkunde und Statut für die Jubiläumsstiftung zur Gemeindepflege im Großherzogthume;
vom 6. Jannar 1893.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
urkunden und bestimmen über die bei Gelegenheit Unseres goldenen Ehejubiläums
Uns und Unserer Frau Gemahlin, Königlichen Hoheit und Liebden, als eine
Ehrengabe des Landes dargebotene und von Uns angenommene Sammlung im
ungefähren Betrage von 140 000 —/, unter Zustimmung Unserer Frau Ge-
mahlin hiermit was folgt:
§ 1.
Dem patriotischen Institute der Frauenvereine im Großherzogthume
Sachsen, welches schon bisher die weiteste Verbreitung der Gemeindepflege
erstrebte und sich hierbei der Kräfte der ihm unterstehenden, von Unserer Frau
Gemahlin in edelster Fürsorge um das Wohl des Landes, vornehmlich zur
Heranbildung von Schwestern für das Werk christlicher Liebesthätigkeit be-
gründeten Pflegerinnen-Anstalt Sophienhaus hier bediente, wird die Uns dar-
gebrachte Ehrengabe zum Eigenthum überwiesen.
Dieselbe wird unter dem Namen
Jubiläumsstiftung zur Oemeindepflege im Großherzogthum
als ein besonderer Fonds verwaltet, zinstragend angelegt und danernd erhalten.
82.
Dem beim Beginne der Sammlungen erlassenen Aufruf und der bei der
Darbietung an Uns gerichteten Adresse entsprechend soll die Stiftung den
alleinigen Zweck haben, eine geordnete, im christlichen Geist und durch
berufene Pflegerinnen (Schwestern) ausgeübte Gemeindepflege
innerhalb des Großherzogthums zu sichern. Unter Gemeindepflege