Begierungs-Blatt
Großherzogthum
Sasen: Weimar= Eisenack.
Nummer 5. Weimar. 25. Februar 1893.
Inhalt: Ministerial= Bekanntmachung, die Zurücknahme der der Sterbe= und Unterstützungslasse der Handarbeiter in
Allstedt verliehenen Rechte einer milden Stiftung betr., Seite 29. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die
Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von der Invaliditäts= und Altersversicherung, Seite 29. —
Ministerial- Bekanntmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen des Feuer-Assekuranz-= Bagins zu Altona
und der „Urania“, Kranken-, Uünfall- und Lebensversicherung zu Dresden betr., Seite 31.
Ministerial-Bekanntmachungen.
([20) 1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben die der Sterbe= und
Unterstützungskasse der Handarbeiter in Allstedt unterm 8. August v. J. ver-
liehenen Rechte einer milden Stiftung (Regierungs-Blatt 1892 Seite 195)
zu Folge des von der General-Versammlung der Kassenmitglieder ausge-
sprochenen Verzichts zurückgenommen.
Weimar, den 15. Februar 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(21) II. Die nachfolgende Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom
24. Januar d. J. über die Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von
der Invaliditäts= und Altersversicherung wird mit Bezugnahme auf die Mini-
sterial-Bekanntmachung vom 4. Januar 1892 — Regierungs-Blatt Seite 1 —
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