Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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derselben, Carl Steinert daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum 
ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 22. Juni 1881 (Regierungs-Blatt Seite 103) hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 22. Februar 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
(261 III. Mit Beziehung auf die Bestimmungen im § 33 des Ausführungs- 
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 über 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen wird von dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme der Pferde- 
und Rindviehbestände 
Sonnabend, der 1. April d. J., 
hierdurch bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das 
weiter Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 2. März 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
(27] IV. Zur Vollziehung von Revisionen nach § 38 Absatz 2 des Reichs- 
gesetzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben (Reichs-Gesetzblatt 
von 1885 Seite 188) sind bis auf Weiteres 
die Großherzoglichen Ministerialrevisoren Bemme, Frede und 
Krafft hier 
beauftragt. 
Dieselben sind von uns in Einverständniß mit dem Großherzoglichen 
Ministerial-Departement der Justiz zugleich ermächtigt worden, behufs Prüfung
	        
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