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[31) II. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom
13. Juni und 4. September 1871 (Seite 117 und 141 des Regierungs-
Blatts) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des
verstorbenen Oberbibliothekars Dr. R. Köhler in Weimar der Großherzogliche
Oberbibliothekar Geheime Hofrath P. von Bojanowski daselbst Höchsten Orts
als Mitglied des literarischen Sachverständigen-Vereins ernannt worden ist.
Weimar, den 9. März 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
v. Groß.
(32) IIII. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Freimaurerloge
Victoria zum flammenden Stern in Münchenbernsdorf die Rechte einer juristischen
Person gnädigst zu verleihen geruht.
Weimar, den 15. März 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(330 IV. Der Internationalen Unfall-Versicherungs-Aktien= Gesellschaft zu
Wien ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf des-
fallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Otto König zu
Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 10. März 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.
(341 V. Daß von der Direktion der landwirthschaftlichen Feuer-Versicherungs-
Genossenschaft im Königreich Sachsen zu Dresden an Stelle des Subdirektors