41
egierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen -Weimar- Eisenac.
Nummer 8. Weimar. 22. April 1898.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Person und einer milden von der
allgemeinen Einkommensteuer freizulassenden Stiftung an den Verein „Kinderheim in Apolda“ betr., Seite 41.
— Ministerial- Bekanntmachung, die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handseuerwaffen aus dem Groß.
herzogthum in der Herzoglich Gethaischen Beschußanstalt in Zella- Mehlis betr., Seite 41. — Inhalts-Ver-
zeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deulsche Neich, Seite 44.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(37] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Verein „Kinder-
heim in Apolda“ die Rechte einer juristischen Person und einer milden von
der allgemeinen Einkommenstener freizulassenden Stiftung zu verleihen geruht.
Weimar, den 7. April 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(381 II. Nachdem mit der Herzoglich Sachsen-Gothaischen Regierung eine
Vereinbarung dahin getroffen worden ist, daß die in Gemäßheit des Reichs-
gesetzes vom 19. Mai 1891 zu prüfenden Läufe und Verschlüsse der Hand-
fenerwaffen aus dem Großherzogthum in der in Zella-Mehlis errichteten Be-
schußanstalt unter denselben Bedingungen geprüft werden, wie die aus den
Herzogthümern Sachsen-Gotha und Coburg, so wird dies hierdurch bekannt
gemacht und gleichzeitig die auf die Errichtung der genannten Beschußanstalt
1893 9