Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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egierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar- Eisenac. 
Nummer 8. Weimar. 22. April 1898. 
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Person und einer milden von der 
allgemeinen Einkommensteuer freizulassenden Stiftung an den Verein „Kinderheim in Apolda“ betr., Seite 41. 
— Ministerial- Bekanntmachung, die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handseuerwaffen aus dem Groß. 
herzogthum in der Herzoglich Gethaischen Beschußanstalt in Zella- Mehlis betr., Seite 41. — Inhalts-Ver- 
zeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deulsche Neich, Seite 44. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(37] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Verein „Kinder- 
heim in Apolda“ die Rechte einer juristischen Person und einer milden von 
der allgemeinen Einkommenstener freizulassenden Stiftung zu verleihen geruht. 
Weimar, den 7. April 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(381 II. Nachdem mit der Herzoglich Sachsen-Gothaischen Regierung eine 
Vereinbarung dahin getroffen worden ist, daß die in Gemäßheit des Reichs- 
gesetzes vom 19. Mai 1891 zu prüfenden Läufe und Verschlüsse der Hand- 
fenerwaffen aus dem Großherzogthum in der in Zella-Mehlis errichteten Be- 
schußanstalt unter denselben Bedingungen geprüft werden, wie die aus den 
Herzogthümern Sachsen-Gotha und Coburg, so wird dies hierdurch bekannt 
gemacht und gleichzeitig die auf die Errichtung der genannten Beschußanstalt 
1893 9
	        
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