Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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Nr. 2085 Bekanutmachung, betr. die Anwendung der vertragsmäßig be— 
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2086 
2087 
2088 
2089 
2090 
2091 
stehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen 
Boden= und Industrie-Erzeugnisse, vom 25. März 1893; unter 
Bekanntmachung, betr. den Beitritt Montenegros zu der am 
9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen 
Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken 
der Literatur und Kunst, vom 25. März 1893; unter 
Verordnung, betr. die Uebertragung landesherrlicher Befugnisse 
auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen, vom 14. März 1893; 
unter 
Bekanntmachung, betr. Ergänzung der dem internationalen Ueber- 
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom 
27. März 1893; unter 
Gesetz, betr. die Begründung der Revision in bürgerlichen Streitig- 
keiten, vom 30. März 1893; unter 
Allerhöchster Erlaß, betr. die Aufnahme einer Anleihe auf Grund 
der Gesetze vom 16. März 1886 und 26. März 1893, vom 
1. April 1893; unter 
Verordnung, betr. das Aufgebot von Landansprüchen im südwest- 
afrikanischen Schutzgebiet, vom 2. April 1893. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 16: 
S. 117 Aenderung der Bestimmungen über die Ursprungsnachweise für die 
aus meistbegünstigten Ländern eingehenden Waaren.
	        
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