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Nr. 2085 Bekanutmachung, betr. die Anwendung der vertragsmäßig be—
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stehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen
Boden= und Industrie-Erzeugnisse, vom 25. März 1893; unter
Bekanntmachung, betr. den Beitritt Montenegros zu der am
9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen
Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken
der Literatur und Kunst, vom 25. März 1893; unter
Verordnung, betr. die Uebertragung landesherrlicher Befugnisse
auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen, vom 14. März 1893;
unter
Bekanntmachung, betr. Ergänzung der dem internationalen Ueber-
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom
27. März 1893; unter
Gesetz, betr. die Begründung der Revision in bürgerlichen Streitig-
keiten, vom 30. März 1893; unter
Allerhöchster Erlaß, betr. die Aufnahme einer Anleihe auf Grund
der Gesetze vom 16. März 1886 und 26. März 1893, vom
1. April 1893; unter
Verordnung, betr. das Aufgebot von Landansprüchen im südwest-
afrikanischen Schutzgebiet, vom 2. April 1893.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 16:
S. 117 Aenderung der Bestimmungen über die Ursprungsnachweise für die
aus meistbegünstigten Ländern eingehenden Waaren.