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in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kommissionär Gustav
Härtel zu Jena zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden
ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 23. August
1889 (Regierungs-Blatt Seite 172) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 24. Mai 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenins.
[55] Das 15., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 2094 Gesetz, betr. die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung,
vom 26. April 1893; unter
„ 2095 Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung der Noten
der Magdeburger Privatbank, vom 29. April 1893; unter
„ 2096 Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Berichtigung der dem
internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
beigefügten Liste, vom 1. Mai 1893; unter
„ 2099 Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaus-
halts-Etat für das Etatsjahr 1892/93, vom 10. Mai 1893; unter
„ 2100 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-
Etat für das Etatsjahr 1893/94, vom 10. Mai 1893; unter
„ 2101 Staatsvertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden, betr. die
Eisenbahn von Sittard nach Herzogenrath, vom 28. November 1892.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
19 und 20:
S. 131 Neues Verzeichniß der in den Weinbangebieten des Reichs ge-
bildeten Weinbaubezirke;
„ 143 Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz
vom 31. Mai 1891, desgl. des Zuckerniederlage-Regulativs;
„ 143 Bestimmung des Mittelwerths einer österreichischen Krone bei Be-
rechnung der Wechselstempelsteuer und der Reichsstempelabgaben.
6 Weimar. — Hof-Buchdruckerer.