Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kommissionär Gustav 
Härtel zu Jena zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden 
ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 23. August 
1889 (Regierungs-Blatt Seite 172) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 24. Mai 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenins. 
[55] Das 15., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 2094 Gesetz, betr. die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung, 
vom 26. April 1893; unter 
„ 2095 Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung der Noten 
der Magdeburger Privatbank, vom 29. April 1893; unter 
„ 2096 Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Berichtigung der dem 
internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
beigefügten Liste, vom 1. Mai 1893; unter 
„ 2099 Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaus- 
halts-Etat für das Etatsjahr 1892/93, vom 10. Mai 1893; unter 
„ 2100 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts- 
Etat für das Etatsjahr 1893/94, vom 10. Mai 1893; unter 
„ 2101 Staatsvertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden, betr. die 
Eisenbahn von Sittard nach Herzogenrath, vom 28. November 1892. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
19 und 20: 
S. 131 Neues Verzeichniß der in den Weinbangebieten des Reichs ge- 
bildeten Weinbaubezirke; 
„ 143 Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz 
vom 31. Mai 1891, desgl. des Zuckerniederlage-Regulativs; 
„ 143 Bestimmung des Mittelwerths einer österreichischen Krone bei Be- 
rechnung der Wechselstempelsteuer und der Reichsstempelabgaben. 
6 Weimar. — Hof-Buchdruckerer.
	        
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