Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

BRegierungs-latt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 12. Weimar. 8. Juli 1893. 
  
  
Inhalt: Ministerial. Belanntmachung, die Abzweigung des Gemeindebezirks Vollersroda von dem Standesamtsbezirk 
Legeseld und Zuweisung zu dem Standesamtsbezirk Buchfart beir., Seite 61. — Ministerial- Verordnung, 
Abänderung des § 4 der Ausführungs. Verordnung vom 19. Februar 1885 zu dem Gesetz vom 18. Februa 
1885 über den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes betr., Seite 61. — Ministerial-Bekanntmachung, Wcchurl 
in dem Mitgliederbestande des literarischen Sachverständigen-Vereins betr., Seite 62. — Ministerial-Bekannt- 
machung, die Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen 
beir., Seire 62. — Minisserial. Bekanmmachung, den Wechsel des Expropriations. Kommissars für die Eisen- 
bahn--Neubaustrecke Triptis-Blankenstein innerhalb des Großherzogthums betr., Seite 63. — Ministerial- 
Bekanntmachung, das Ausschreiben von Abgaben zur Verbandskasse der Pierde- und Rindviehbesitzer des 
Großherzogthums betr., Seite 63. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(561 I. Mit Bezugnahme auf die Anlage A der Ministerial-Bekanntmachung 
vom 13. Dezember 1875, betreffend die Bildung der Standesamtsbezirke, 
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beschlossen worden ist, 
den Gemeindebezirk Vollersroda von dem Standesamtsbezirk Legefeld vom 
1. Juli d. Is. an abzuzweigen und dem Standesamtsbezirk Buchfart zuzuweisen. 
Weimar, den 30. Mai 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
v. Groß. 
157] II. Mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs tritt 
an die Stelle des § 4 der Ausführungsverordnung vom 19. Februar 1885 
1893 13
	        
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