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[66) V. Daß von der Direktion der Versicherungs-Gesellschaft „Providentia“
zu Frankfurt aM. für die Abtheilung der Feuerversicherung an Stelle des
Kaufmanns A. Winkelmann zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben,
der Kaufmann Franz Schmidt jun. daselbst zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 22. Juni 1881 (Regierungs-Blatt Seite 103) hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 4. Juli 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chefs:
Wobkenius.
(67] VI. Daß von der Direktion der Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschäden-
Vergütung in Leipzig an Stelle des Oekonomie-Amtmanns B. Thienemann zu
Eisenach, bisherigen Hauptagenten derselben, Ludwig Stollberg daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 27. April 1891 (Regierungs-
Blatt Seite 40) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 10. Juli 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.
(68!] Das 19., 20., 21., 22., 23., 24., 25. und 26. Stück des Reichs-
Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 2102 Gesetz, betr. einige Abänderungen und Ergänzungen der Militär-
pensionsgesetze vom 27. Juni 1871 und vom 4. April 1874,
sowie des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 und des
Gesetzes über den Reichs-Invalidenfonds vom 11. Mai 1877;
unter