Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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2103 Gesetz, betr. die Ersatzvertheilung; unter 
2104 und 2110 Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Berichtigung 
der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn- 
frachtverkehr beigefügten Liste; unter 
2105 Bekanntmachung, betr. die Anwendung der vertragsmäßig be- 
stehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen 
Boden- und Industrie-Erzeugnisse; unter 
2106 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs; unter 
2107 Gesetz, betr. die Geltung des Gerichtsverfassungsgesetzes in 
Helgoland; unter 
2108 Verordnung, betr. die Einberufung des Reichstags; unter 
2109 Gesetz, betr. Ergänzung der Bestimmungen über den Wucher; 
unter 
2111 Bekanntmachung, betr. die Anwendung der vertragsmäßig be- 
stehenden Zollsätze auf rumänische Erzeugnisse; unter 
2112 Verordnung, betr. das Verbot der Ausfuhr von Streu- und 
Futtermitteln. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
22, 25, 24, 25, 26 und 27: 
154 
154 
157 
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J 
167 
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Aenderung der Bestimmungen über die Beschaffenheit des zu Fracht- 
briefduplikaten zu verwendenden Schreibpapiers; 
Aenderung des Verzeichnisses der Reichsgrenzstationen, nach welchen 
die Transporte ausgewiesener Ausländer zu leiten sind; 
Aenderungen der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888; 
Aenderungen in dem Verzeichniß derjenigen Börsen, an welchen 
Terminpreise für gewisse Waaren notirt werden; 
Abkommen über die Verlängerung der provisorischen Regelung der 
Handelsbeziehungen mit Spanien; 
Zurücknahme der Kündigung des deutsch-serbischen Konsular- 
Vertrages;
	        
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