Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar-Eisenach. 
Nummer 14. Weimar. 10. August 1893. 
  
  
Inhalt: Ministerial. Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Cholera betressend, Seite 73. 
  
Ministerial-Bekanntmachung, 
Maßregeln gegen die Cholera betreffend. 
!69) Nachdem durch die Cholerakommission des Deutschen Reichs die im 
Jahre 1892 angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Cholera — 
vergl. Ministerial-Bekanntmachung vom 1. September 1892, Nr. 208 der 
Weimarischen Zeitung — auf Grund der inzwischen gemachten Erfahrungen 
und im Hinblick auf die Bestimmungen der auf der internationalen Sanitäts- 
Konferenz zu Dresden am 15. April 1893 unterzeichneten Uebereinkunft einer 
Revision unterzogen worden sind, wird unter Aufhebung aller früher erlassenen, 
den gleichen Gegenstand betreffenden Anordnungen für das Gebiet des Groß- 
herzogthums hierdurch verordnet, daß künftighin als 
Maßregeln gegen die Cholern 
die nachfolgenden Maßnahmen zur Anwendung zu bringen sind: 
A) Allgemeine Maßnahmen: 
I. Anmeldung der Cholera-Erkrankungs= und Todesfälle. 
1. Jeder Fall der Erkrankung an Cholera oder choleraverdächtigen Krank- 
heiten (insbesondere von Brechdurchfall, mit Ausnahme der Brechdurchfälle von 
Kindern unter 2 Jahren) ist der Ortspolizeibehörde sofort anzuzeigen. 
1893 15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.