Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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Bekanntmachung vom 16. März 1895 (Regierungs-Blatt Seite 106) hier— 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 18. Juni 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[68] X. Daß von der Direktion der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft Secu- 
ritas in Berlin an Stelle des Kaufmanns S. Voigt in Eisenach, bisherigen 
Hauptagenten derselben, Otto Haupt in Weimar zum Hauptagenten für das 
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 17. Dezember 1895 (Regierungs-Blatt Seite 432) hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 18. Juni 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[69) Das 14. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter: 
Nr. 2309 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Hausbalts- 
Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 24: 
S. 138 Bestimmungen über die Kontingentirung der Zuckerfabriken für 
das Betriebsjahr 1896/97; — Verbrauchsabgabe von kleinen 
landwirthschaftlichen und Materialbrennereien. 
  
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.
	        
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