Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

266  Kußlund.  (Mai  30.—Juli  27.)

gouvernements,  welche  keine  Totschläge,  Mißhandlungen,  Raub  oder  Brandstiftung
  zur  Unterstützung  des  polnischen  Aufstandes  begangen  haben,  werden,
wenn  sie  in  das  Vaterland  zurückkehren  und  den  Eid  der  Treue  leisten,  von
der  durch  Manifest  vom  15.  Mai  1883  angeordneten  Polizeiaufsicht  befreit;
denselben  wird  freie  Wahl  des  Aufenthaltsortes  gewährt.  Flüchtlinge,
welche  sich  der  genannten  Verbrechen  schuldig  gemacht  haben,  unterliegen
einer  dreijährigen  Polizeiaufsicht  an  einem  vom  Minister  bestimmten  Orte.“

30.  Mai.  (Moskau.)  Katastrophe  auf  dem  Chodinski-Felde.



Es  soll  Verteilung  von  Gaben  und  Speisung  des  Volkes  stattfinden.
Die  mehrere  Hunderttausende  zählende  Menge  drängt  mit  solchem  Ungestüm
zum  Festplatze,  daß  dabei  mehrere  tausend  Menschen  erdrückt  werden.  In
der  deutschen  Presse  wird  behauptet,  die  Beamten  hätten  das  Volk  zum
regellosen  Plündern  der  Gaben  veranlaßt,  um  so  die  Unterschlagung  eines
großen  Teils  der  zum  Verteilen  bestimmten  Geschenke  zu  verdecken.  Hierdurch
  sei  das  Unglück  hervorgerufen.

Juni.  (Petersburg.)  Ausstand  der  Spinnereiarbeiter.
4.  Juli.  Rückkehr  des  Zarenpaares  nach  St.  Petersburg.

Juli.  Aufenthalt  der  deutschen  Schulschiffe  „Stein“  und
„Stosch“  in  Kronstadt.

27.  Juli.  (Petersburg.)  Ukase  des  Kaisers  über  die  Moskauer

  Katastrophe.

„I.  Tief  betrübt  über  das  große  Unglück,  das  sich  am  18.  (30.)  Mai
ds.  Is.  in  Moskau  auf  dem  Chodinskifelde  ereignete,  und  über  den  Tod
vieler  Unserem  Herzen  nahestehender  Unterthanen,  haben  Wir  es  für  notwendig
  erachtet,  das  Schicksal  der  nachgebliebenen  Witwen  und  Waisen  nach
Möglichkeit  sicherzustellen,  was  auch  nach  Unserem  Hinweise  geschehen  ist.
Alles  dieses  traurige  Ereignis  betreffende  warm  zu  Herzen  nehmend,  haben
Wir  in  steter  Fürsorge  für  das  Recht  als  notwendig  gehalten,  die  in  dieser
Angelegenheit  angestellte  einleitende  Untersuchung  persönlich  zu  prüfen,  und
Wir  haben  gegenwärtig,  nach  sorgfältiger  Würdigung  der  durch  diese  Untersuchung
  klargelegten  Umstände,  für  wohl  erachtet,  ohne  die  Angelegenheit
dem  gerichtlichen  Verfahren  zu  unterbreiten,  sie  direkt  aus  Unserer  Macht
zu  entscheiden.  Nachdem  Wir  Uns  sodann  überzeugt,  daß  die  Ursache  des
Unglücks  darin  zu  suchen  ist,  daß  die  Moskauer  Behörden,  die  die  Ordnung
und  Sicherheit  der  Residenz  aufrecht  zu  erhalten  verpflichtet  find,  die  erforderlichen
  Maßnahmen  zur  Direktion  der  Volksmassen,  die  nach  dem  Chodinskifelde
  drängten,  nicht  rechtzeitig  ergriffen  haben,  und  nachdem  Wir
angesichts  dessen  den  stellvertretenden  Moskauer  Oberpolizeimeister  ohne  sein
Ansuchen  vollständig  aus  dem  Dienste  entlassen  haben,  befehlen  Wir  den
Ministern  des  kaiserlichen  Hofes  und  des  Innern,  je  nach  der  Zugehörigkeit,
  bezüglich  der  übrigen  Amtspersonen,  die  sich  der  Nichterfüllung  ihrer
Pflicht  schuldig  gezeigt  haben,  andere  von  Uns  bestimmte,  den  zu  Tage  getretenen
  Fahrlässigkeiten  entsprechende  Strafmaßnahmen  zu  ergreifen.

„II.  Nachdem  Wir  persönlich  die  Voruntersuchung,  welche  in  Sachen
des  unglücklichen  Ereignisses,  das  am  18  (30.)  Mai  dieses  Jahres  auf  dem
Chodinekifelde  in  Moskau  stattgefunden,  geprüft,  mußten  Wir  zu  Unserem
äußersten  Leidwesen  ersehen,  daß  der  Wunsch  untergeordneter  Exekutivorgane,
sich  eine  ihnen  nicht  zukommende  Bedeutung  anzueignen,  unter  ihnen  Eifer-