266 Kußlund. (Mai 30.—Juli 27.)
gouvernements, welche keine Totschläge, Mißhandlungen, Raub oder Brandstiftung
zur Unterstützung des polnischen Aufstandes begangen haben, werden,
wenn sie in das Vaterland zurückkehren und den Eid der Treue leisten, von
der durch Manifest vom 15. Mai 1883 angeordneten Polizeiaufsicht befreit;
denselben wird freie Wahl des Aufenthaltsortes gewährt. Flüchtlinge,
welche sich der genannten Verbrechen schuldig gemacht haben, unterliegen
einer dreijährigen Polizeiaufsicht an einem vom Minister bestimmten Orte.“
30. Mai. (Moskau.) Katastrophe auf dem Chodinski-Felde.
Es soll Verteilung von Gaben und Speisung des Volkes stattfinden.
Die mehrere Hunderttausende zählende Menge drängt mit solchem Ungestüm
zum Festplatze, daß dabei mehrere tausend Menschen erdrückt werden. In
der deutschen Presse wird behauptet, die Beamten hätten das Volk zum
regellosen Plündern der Gaben veranlaßt, um so die Unterschlagung eines
großen Teils der zum Verteilen bestimmten Geschenke zu verdecken. Hierdurch
sei das Unglück hervorgerufen.
Juni. (Petersburg.) Ausstand der Spinnereiarbeiter.
4. Juli. Rückkehr des Zarenpaares nach St. Petersburg.
Juli. Aufenthalt der deutschen Schulschiffe „Stein“ und
„Stosch“ in Kronstadt.
27. Juli. (Petersburg.) Ukase des Kaisers über die Moskauer
Katastrophe.
„I. Tief betrübt über das große Unglück, das sich am 18. (30.) Mai
ds. Is. in Moskau auf dem Chodinskifelde ereignete, und über den Tod
vieler Unserem Herzen nahestehender Unterthanen, haben Wir es für notwendig
erachtet, das Schicksal der nachgebliebenen Witwen und Waisen nach
Möglichkeit sicherzustellen, was auch nach Unserem Hinweise geschehen ist.
Alles dieses traurige Ereignis betreffende warm zu Herzen nehmend, haben
Wir in steter Fürsorge für das Recht als notwendig gehalten, die in dieser
Angelegenheit angestellte einleitende Untersuchung persönlich zu prüfen, und
Wir haben gegenwärtig, nach sorgfältiger Würdigung der durch diese Untersuchung
klargelegten Umstände, für wohl erachtet, ohne die Angelegenheit
dem gerichtlichen Verfahren zu unterbreiten, sie direkt aus Unserer Macht
zu entscheiden. Nachdem Wir Uns sodann überzeugt, daß die Ursache des
Unglücks darin zu suchen ist, daß die Moskauer Behörden, die die Ordnung
und Sicherheit der Residenz aufrecht zu erhalten verpflichtet find, die erforderlichen
Maßnahmen zur Direktion der Volksmassen, die nach dem Chodinskifelde
drängten, nicht rechtzeitig ergriffen haben, und nachdem Wir
angesichts dessen den stellvertretenden Moskauer Oberpolizeimeister ohne sein
Ansuchen vollständig aus dem Dienste entlassen haben, befehlen Wir den
Ministern des kaiserlichen Hofes und des Innern, je nach der Zugehörigkeit,
bezüglich der übrigen Amtspersonen, die sich der Nichterfüllung ihrer
Pflicht schuldig gezeigt haben, andere von Uns bestimmte, den zu Tage getretenen
Fahrlässigkeiten entsprechende Strafmaßnahmen zu ergreifen.
„II. Nachdem Wir persönlich die Voruntersuchung, welche in Sachen
des unglücklichen Ereignisses, das am 18 (30.) Mai dieses Jahres auf dem
Chodinekifelde in Moskau stattgefunden, geprüft, mußten Wir zu Unserem
äußersten Leidwesen ersehen, daß der Wunsch untergeordneter Exekutivorgane,
sich eine ihnen nicht zukommende Bedeutung anzueignen, unter ihnen Eifer-