Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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I141)  VI.  Daß  von  der  Direktion  der  Ersten  Deutschen  Kautions=  und
Allgemeinen  Versicherungs-Anstalt  „Fides“  in  Berlin  an  Stelle  des  Oskar
Tröge  zu  Weimar,  bisherigen  Hauptagenten  derselben,  Franz  Rohrberg  in
Weimar  zum  Hauptagenten  für  das  Großherzogthum  ernannt  worden  ist,
wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  3.  Mai  1895
(Regierungs-Blatt  Seite  231)  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  5.  Dezember  1896.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departements-Chef:
Krause.

I142]  VII.  Daß  von  der  Direktion  der  Allgemeinen  Renten-Anstalt  in  Stuttgart
an  Stelle  des  Banquiers  Albert  Dietrich  in  Weimar,  bisherigen  Hauptagenten
derselben,  Herr  Georg  Callmann,  in  Firma  A.  Callmann,  Banquier  in  Weimar,
  zum  Hauptagenten  für  das  Großerzogthum  ernannt  worden  ist,  wird
unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  16.  Juni  1891
(Regierungs-Blatt  Seite  66)  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  21.  Dezember  1896.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departements-Chef:
Krause.

[143)  Das  38.,  39.  und  40.  Stück  des  Reichs-Gesetzblatts  enthalten  unter:
Nr.  2348  Bekanntmachung,  betr.  die  dem  internationalen  Uebereinkommen
über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste;  vom  13.  November
  1896.
„  2349  Bekanntmachung,  betr.  Ausnahmen  von  dem  Verbote  der  Sonntagsarbeit
  im  Gewerbebetriebe;  vom  27.  November  1896.
„  2350  Bekanntmachung,  betr.  Ausführungsbestimmungen  zur  Gewerbeordnung;
  vom  27.  November  1896.
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