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I141) VI. Daß von der Direktion der Ersten Deutschen Kautions= und
Allgemeinen Versicherungs-Anstalt „Fides“ in Berlin an Stelle des Oskar
Tröge zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Franz Rohrberg in
Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist,
wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Mai 1895
(Regierungs-Blatt Seite 231) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 5. Dezember 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
I142] VII. Daß von der Direktion der Allgemeinen Renten-Anstalt in Stuttgart
an Stelle des Banquiers Albert Dietrich in Weimar, bisherigen Hauptagenten
derselben, Herr Georg Callmann, in Firma A. Callmann, Banquier in Weimar,
zum Hauptagenten für das Großerzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Juni 1891
(Regierungs-Blatt Seite 66) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 21. Dezember 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[143) Das 38., 39. und 40. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 2348 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 13. November
1896.
„ 2349 Bekanntmachung, betr. Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit
im Gewerbebetriebe; vom 27. November 1896.
„ 2350 Bekanntmachung, betr. Ausführungsbestimmungen zur Gewerbeordnung;
vom 27. November 1896.
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