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2368 Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver—
waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisen-
bahnen; vom 31. März 1897.
Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz-
gebiete auf das Etatsjahr 1897//98; vom 31. März 1897.
Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur
Schuldentilgung; vom 24. März 1897.
Bekanntmachung, betr. Ausführungsbestimmungen zur Gewerbe-
ordnung; vom 25. März 1897.
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung;
vom 24. März 1897.
Einführungsgesetz zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung
und die Zwangsverwaltung; vom 24. März 1897.
Grundbuchordnung; vom 24. März 1897.
Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betr. die Beschlagnahme
des Arbeits= oder Dienstlohnes, und der Civilprozeßordnung; vom
29. März 1897.
Bekanntmachung, betr. Aenderung der Betriebsordnung für die
Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892; vom
24. März 1897.
Bekanntmachung, betr. Aenderung der Normen für den Bau und
die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli
1892; vom 24. März 1897.
Bekanntmachung, betr. Aenderung der Bahnordnung für die Neben-
eisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892; vom 24. März 1897.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 13:
S. 89 Verständigung mit Belgien über die gegenseitige Anerkennung der
Identitätszeichen an Waarenmustern.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.