Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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2368 Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver— 
waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisen- 
bahnen; vom 31. März 1897. 
Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz- 
gebiete auf das Etatsjahr 1897//98; vom 31. März 1897. 
Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur 
Schuldentilgung; vom 24. März 1897. 
Bekanntmachung, betr. Ausführungsbestimmungen zur Gewerbe- 
ordnung; vom 25. März 1897. 
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung; 
vom 24. März 1897. 
Einführungsgesetz zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung 
und die Zwangsverwaltung; vom 24. März 1897. 
Grundbuchordnung; vom 24. März 1897. 
Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betr. die Beschlagnahme 
des Arbeits= oder Dienstlohnes, und der Civilprozeßordnung; vom 
29. März 1897. 
Bekanntmachung, betr. Aenderung der Betriebsordnung für die 
Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892; vom 
24. März 1897. 
Bekanntmachung, betr. Aenderung der Normen für den Bau und 
die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 
1892; vom 24. März 1897. 
Bekanntmachung, betr. Aenderung der Bahnordnung für die Neben- 
eisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892; vom 24. März 1897. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 13: 
S. 89 Verständigung mit Belgien über die gegenseitige Anerkennung der 
Identitätszeichen an Waarenmustern. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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