Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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Aebersicht

der  in  dem  Regierungs-Blatt  des  Großherzogthums  im  Jahre  1898

erschienenen  Gesetze  und  Verordnungen  nach  der  Zeitfolge.

 

 

Tag
des
Gesetzes  2c.

Inhalt.

 

 

15.  Dezember

1897

14.  Januar
1898

27.  Januar

12.  Februar

16.  Februar

23.  Februar

5.  März

15.  März

 

Nr.  des
Reg.-Blattes.


Seite  des

Regierungs-Blattes.



 

 

–  —

 

Verordnung,  betr.  die  nichtfabrikmäßige  Herstellung,  die  Aufbewahrung
  und  Verwendung  von  Acetyhlen

Landesherrlicher  Erlaß,  betr.  die  Aufhebung  der  zu  Eisenach

und  Weimar  bestehenden  staatlichen  Leihhäuser  mit  dem

1.  Jannar  1999  .  .  .  ..

Höchste  Verordnung  vom  27.  Januar  1898  über  Abänderung

der  neuen  Ausführungs-Verordnung  vom  18.  September
1887  zum  Gesetz  vom  6.  Mai  1876,  die  Fischerei  be—
treffedn.
Ministerial-Verordnung,  betr.  Veränderungen  der  Arzneitaxe.
Ministerial-Bekanntmachung,  betr.  den  Erlaß  neuer  Bestimmungen
  über  die  Prüfung  von  Thermometern  bei  der
Reichsanstalt  und  bei  der  Großherzogl.  Prüfungsanstalt
für  Glasinstrumente  in  Ilmenau  .  .  ..  ..  .  .  .  ..  ..  .  ..  ...
Ministerial-Bekanntmachung,  betr.  die  Aufhebung  der  Ver—
träge  zwischen  dem  Großherzogthum  Sachsen  und  Groß—
britannien  über  den  Schutz  der  Autoreurechte  gegen  Nach—
druck  und  unbefugte  Nachbildung  .  .  .  .  .  .  .  ..  ..  .  .  ..  ....

Ministerial-Bekanntmachung,  betr.  anderweite  Fassung  der
in  den  Werkstatträumen  der  Kleider=  und  Wäschekonfektion,

in  denen  jugendliche  Arbeiter  beschäftigt  werden,  auszuhängenden
  Tafeln

Gesetz,  betr.  die  Aufhebung  der  Gesetze  zum  Schutze  des

EEIEIIIIIIIIIIIIEIIIIIIIEIIIEIEIIIIIIIIBIIIII

Eigenthums  an  Englischen  Werken  der  Wissenschaft  und

Kunst  gegen  Nachdruck  und  Nachbildung

 

 

 

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