Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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[22] Das A., 5. und 6. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2444 Bekanntmachung, betr. eine V. Ausgabe der dem internationalen 
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste; 
vom 2. Februar 1898. 
„ 2445 Bekanntmachung, betr. eine Abänderung des Verzeichnisses der 
gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung be- 
dürfen; vom 9. Februar 1898. 
„ 2446 Gesetz wegen Aufhebung der Kautionspflicht der Reichsbeamten; 
vom 20. Februar 1898. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
5 und 6: 
S. 70 Abänderung der Landwehr-Bezirkseintheilung. 
71 Abänderung von Tarasätzen. 
76 Prüfungsbestimmungen für Thermometer. 
84 Bestimmungen, betr. die Ertheilung amtlicher Auskunft in Zoll- 
tarifangelegenheiten. 
85 Bekanntmachung, betr. Bestimmungen zur Ausführung der am 
9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen 
Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Wer- 
ken der Literatur und Kunst. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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