Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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(143| II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Freimaurerloge 
„Amalia“ zu Weimar die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht. 
Weimar, den 28. November 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
H. L. v. Wurmb. 
(144| IIII. Zufolge Höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des 
Großherzogs sind der Freimaurerloge „Bruderbund an der Ilm Glück auf“ 
in Ilmenau die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. 
Weimar, den 28. November 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement des Innern. 
H. L. v. Wurmb. 
(145| IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den nachstehend 
abgedruckten Nachtrag zu den Statuten der städtischen Sparkasse zu Geisa bis 
auf Widerruf zu bestätigen geruht. 
Weimar, den 29. November 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
Nachtrag 
zu den Statuten der städtischen Sparkasse zu Geisa 
vom 15. Mai 1884. 
  
Um die Anlegung von Mündelgeldern bei der Sparkasse gemäß den Bestimmungen des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ermöglichen, treten vom 1. Januar 1900 folgende Bestimmungen 
in Kraft:
	        
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