Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Anlage A. 
Rrankheitsbescheinigung. 
(§31 des Invalidenversicherungsgesetzes.) 
D(Name) in (Wohnort) .... , geboren 
im Jahre zu (Geburtsort) „Kreis (Verwaltungsbezirk) .. 
(Mitglied der unterzeichneten . .··...·... Krankenkasse), war vom 
......................... biszumkrankmtderwerbsunfähig. 
Der Erkrankte hatte sich die Krankheit weder vorsätzlich noch 
bei Begehung eines durch strafgerichtliches Urtheil festgestellten Ver- 
brechens oder durch schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien oder 
Naufhändeln oder durch Trunkfälligkeit äugezogen; er war vor Beginn 
der Krankheit der Invalidenversicherungspflicht unterworfen und hatte 
berufsmäßig und nicht lediglich vorübergehend Lohnarbeit verrichtet. 
„den 
Der Vorstand dr -Rrankenkasse. 
(1 )
	        
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